Impuesto de Matriculación Rechner 2026 (Zulassungssteuer)
Spanische Zulassungssteuer nach CO₂ und Fahrzeugwert berechnen – mit Erklärung zu Modelo 576, Tramos der AEAT und Steuerbefreiung bei Umzug.
- Das Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte (IEDMT) ist die spanische Kfz-Zulassungssteuer.
- Sie wird über das Modelo 576 beim staatlichen Finanzamt (Agencia Tributaria - AEAT) deklariert und abgeführt.
- Bemessungsgrundlage ist der offizielle Tabellenwert laut BOE-Verordnung abzüglich der jährlichen Wertminderung nach Fahrzeugalter.
- Befreiung: Bei Umzug nach Spanien als Übersiedlungsgut entfällt die Steuer vollständig (Modelo 06), sofern die 60-Tage-Frist gewahrt wird.
Zulassungssteuer (IEDMT) Rechner 2026
Berechnen Sie den exakten Steuersatz der Agencia Tributaria nach dem CO₂-Emissionswert Ihres Pkw.
Offizielle CO₂-Steuertufen der Agencia Tributaria
Für die Península und die Illes Balears gelten folgende gesetzliche Regelsätze gemäß Ley 38/1992:
| CO₂-Emissionsband (WLTP) | Steuersatz Península & Balearen | Typische Fahrzeuge |
|---|---|---|
| ≤ 120 g/km CO₂ | 0,00 % (Steuerfrei) | Elektroautos (BEV), Plug-In Hybride, Kleinwagen |
| > 120 bis < 160 g/km CO₂ | 4,75 % | Effiziente Benziner und moderne Diesel |
| ≥ 160 bis < 200 g/km CO₂ | 9,75 % | Kombis, mittlere SUV und stärkere Limousinen |
| ≥ 200 g/km CO₂ | 14,75 % (Balearen bis 16 %) | Sportwagen, schwere Geländewagen, Luxus-SUV |
Wie wird die Bemessungsgrundlage berechnet?
Viele Fahrzeughalter glauben fälschlicherweise, dass der tatsächliche Kaufpreis oder der Marktpreis laut mobile.de versteuert wird. Tatsächlich legt das spanische Finanzministerium jährlich im BOE feste Tabellenwerte für jedes Fabrikat fest. Von diesem Grundwert wird je nach Alter des Fahrzeugs ein gesetzlicher Prozentsatz abgezogen:
| Alter des Fahrzeugs | Verbleibender Prozentsatz vom Neuwert |
|---|---|
| Bis zu 1 Jahr alt | 100 % |
| Mehr als 1 bis zu 2 Jahre | 84 % |
| Mehr als 2 bis zu 3 Jahre | 67 % |
| Mehr als 3 bis zu 4 Jahre | 56 % |
| Mehr als 4 bis zu 5 Jahre | 47 % |
| Mehr als 5 bis zu 6 Jahre | 39 % |
| Mehr als 7 bis zu 8 Jahre | 28 % |
| Mehr als 10 bis zu 11 Jahre | 17 % |
| Mehr als 12 Jahre alt | 10 % |
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (Umzugsgut)
Um die 100 %ige Befreiung vom Impuesto de Matriculación zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss sich mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate vor der Wohnsitzverlegung im Eigentum des Antragstellers befunden haben.
- Sie müssen zuvor mindestens 12 Monate außerhalb Spaniens gewohnt haben.
- Der Antrag auf Steuerbefreiung muss innerhalb von 60 Tagen nach Begründung des spanischen Wohnsitzes (Residencia) bei der AEAT eingereicht werden.
- Das Fahrzeug darf nach der Zulassung 12 Monate lang weder verkauft, vermietet noch verschenkt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Müssen reine Elektroautos die Zulassungssteuer zahlen?
Nein. Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km fallen unter die Stufe 0,00 % und sind somit vollständig vom Impuesto de Matriculación befreit. Es muss lediglich die Null-Deklaration eingereicht werden.
Was ist das Modelo 576?
Das Modelo 576 ist die elektronische Steuererklärung der Agencia Tributaria zur Selbstveranlagung der spanischen Zulassungssteuer. Es wird vor dem finalen DGT-Zulassungsantrag online übermittelt.