Auto in Spanien anmelden: Ablauf, Kosten & Unterlagen 2026
Deutsches Auto in Spanien anmelden: Dokumente, ITV, Steuern (IEDMT, IVTM), DGT, Fristen und Kosten 2026 verständlich erklärt.
- Wer seinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt, muss sein Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist auf spanische Kennzeichen ummelden.
- Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus DGT-Gebühr (99,77 €), spanischer ITV-Vollabnahme (ca. 120–170 €), Zulassungssteuer (IEDMT 0–14,75 %), Gemeindesteuer (IVTM) und Kennzeichen.
- Steuerbefreiung: Bei Umzug als Übersiedlungsgut (Umzugsgut) kann die IEDMT-Zulassungssteuer komplett entfallen, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird.
- Ablauf: 1. Technische Unterlagen & COC besorgen ➔ 2. Spanische ITV-Inspektion ➔ 3. Steuern bei Finanzamt & Gemeinde abrechnen ➔ 4. DGT-Zulassung ➔ 5. Kennzeichen prägen.
Spanien-Zulassungskostenrechner 2026
Wer muss sein deutsches Auto in Spanien ummelden?
Grundsätzlich gilt: Sobald Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz (Residencia) nach Spanien verlegen, dürfen Sie Ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nicht mehr dauerhaft mit deutschem Kennzeichen fahren. Touristen und Nicht-Residenten ohne dauerhaften Wohnsitz dürfen ihr EU-Fahrzeug bis zu 6 Monate (182 Tage) im Kalenderjahr in Spanien nutzen.
- Residenten: Gesetzliche Pflicht zur Ummeldung auf spanische Kennzeichen ab Wohnsitzbegründung.
- Nicht-Residenten (Zweitwohnsitzler): Nutzung bis maximal 182 Tage pro Jahr ohne Ummeldepflicht gestattet.
- Frist: Nach spanischem Verkehrsrecht muss das Verfahren nach der Wohnsitzanmeldung unverzüglich eingeleitet werden.
Was kostet die Ummeldung eines deutschen Autos in Spanien?
Die Kosten hängen maßgeblich vom Fahrzeugwert (nach offizieller Hacienda-Tabelle) und dem CO₂-Ausstoß ab. Hier ist die detaillierte Kostenaufstellung:
| Gebühr / Steuer | Rechtsgrundlage / Empfänger | Kosten 2026 |
|---|---|---|
| DGT-Zulassungsgebühr (Tasa 1.1) | Dirección General de Tráfico | 99,77 € |
| Spanische ITV-Vollabnahme (Import) | Offizielle ITV-Prüfstelle | 120,00 € – 175,00 € |
| Spanische Kennzeichen (2 Schilder) | Zertifizierter Kennzeichenpräger | 30,00 € – 45,00 € |
| Zulassungssteuer (IEDMT) | Agencia Tributaria (AEAT, Modelo 576) | 0 % bis 14,75 % des Tabellenwerts |
| Kommunale Kfz-Steuer (IVTM) | Örtliches Rathaus (Ayuntamiento) | 45,00 € – 180,00 € / Jahr |
| Gestoría-Dienstleistung (optional) | Spanische Zulassungsgestoría | 180,00 € – 320,00 € |
Schritt-für-Schritt Ablauf der spanischen Zulassung
Die DGT gibt eine klare Reihenfolge vor, die zwingend eingehalten werden muss:
- Schritt 1: Beschaffung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder eines reduzierten technischen Datenblatts (Ficha Reducida) von einem zugelassenen spanischen Ingenieur.
- Schritt 2: Termin bei einer spanischen ITV-Station für die Sonderinspektion vor Zulassung (Inspección previa a la matriculación). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die spanische Tarjeta ITV.
- Schritt 3: Begleichung der Zulassungssteuer (IEDMT) über Modelo 576 bei der Agencia Tributaria oder Vorlage des Befreiungsbescheids (Modelo 06).
- Schritt 4: Begleichung der kommunalen Kfz-Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica - IVTM) beim Rathaus Ihres Wohnortes.
- Schritt 5: Antrag auf Zulassung bei der DGT (Jefatura Provincial de Tráfico). Sie erhalten das spanische Kennzeichen und den Permiso de Circulación.
- Schritt 6: Prägung der Nummernschilder und Abschluss einer spanischen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Welche Dokumente werden benötigt?
Zur Vorlage bei ITV und DGT müssen sämtliche Unterlagen im Original vorliegen:
- Deutscher Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) & Fahrzeugbrief (Teil II)
- COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) des Herstellers
- Spanische Steuernummer (NIE) und gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Aktueller Meldenachweis in Spanien (Certificado de Empadronamiento)
- Kaufvertrag oder Originalrechnung (bei neuerem Erwerb)
- Zahlungsnachweise der Steuern (Modelo 576/06 und IVTM-Rathausquittung)
Steuerbefreiung: Auto als Übersiedlungsgut
Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der spanischen Zulassungssteuer (IEDMT) befreit werden. Hierfür müssen Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate vor dem Umzug in Deutschland auf Ihren Namen zugelassen gehabt haben und den Antrag innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab Erhalt der Residencia stellen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange darf ich mit deutschem Kennzeichen in Spanien fahren?
Als Tourist oder Nicht-Resident maximal 182 Tage im Kalenderjahr. Verlegen Sie Ihren festen Wohnsitz nach Spanien (Residencia), müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich ummelden.
Wird der deutsche TÜV in Spanien anerkannt?
Nein. Für die Zulassung in Spanien ist zwingend eine technische Vollabnahme bei einer spanischen ITV-Station (Inspección Técnica de Vehículos) vorgeschrieben.
Was kostet eine Gestoría für die Ummeldung?
Eine professionelle Gestoría berechnet für die komplette behördliche Abwicklung in der Regel zwischen 180 € und 320 € Honorar zzgl. behördlicher Auslagen.
Kann ich mein deutsches Kennzeichen behalten?
Nein. Nach der spanischen Zulassung werden die deutschen Kennzeichen ungültig und müssen durch spanische Nummernschilder ersetzt werden. Die Abmeldung in Deutschland kann danach erfolgen.