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Auto als Umzugsgut: 100% Steuerbefreiung bei Umzug nach Spanien
Wann ein deutsches Auto beim Umzug nach Spanien steuerlich begünstigt ist: Voraussetzungen, Besitzdauer, Fristen und Modelo 06 Nachweise.
Das Wichtigste in Kürze (Zusammenfassung)
- Riesige Ersparnis: Die Zulassungssteuer (IEDMT) von bis zu 14,75 % bzw. 16 % entfällt komplett, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut anerkannt wird.
- Mindestbesitzdauer: Der Wagen muss mindestens 6 Monate vor dem Umzugsdatum in Deutschland auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein.
- Auslandswohnsitz: Sie müssen mindestens 12 Monate vor dem Umzug Ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb Spaniens gehabt haben.
- Antragsfrist: Streng innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der spanischen Residencia bei der Agencia Tributaria über Modelo 06.
Die 4 gesetzlichen Bedingungen für die Steuerbefreiung
Gemäß Artikel 65.1.d der Ley 38/1992 gewährt das spanische Finanzamt die Befreiung nur, wenn ausnahmslos alle 4 Bedingungen erfüllt sind:
- 1. Früherer Wohnsitz: Nachweis des ständigen Wohnsitzes außerhalb Spaniens während der letzten mindestens 12 Monate (z.B. Abmeldebestätigung aus Deutschland).
- 2. Besitzdauer: Das Fahrzeug wurde mindestens 6 Monate vor dem Umzugsdatum vom Antragsteller im Herkunftsland erworben und auf ihn zugelassen.
- 3. Frist: Der Antrag auf Anerkennung als Umzugsgut (Modelo 06) wird innerhalb von 60 Tagen ab Begründung des Wohnsitzes in Spanien gestellt.
- 4. Veräußerungssperre: Das Fahrzeug darf während der folgenden 12 Monate ab der spanischen Zulassung weder verkauft, vermietet, verpfändet noch unentgeltlich übertragen werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die Befreiung auch für die DGT-Gebühr oder ITV?
Nein. Die Befreiung betrifft ausschließlich die staatliche Zulassungssteuer (IEDMT). DGT-Tasa (99,77 €), spanische ITV (ca. 140 €) und Kennzeichen müssen regulär bezahlt werden.