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Kaufnebenkosten auf Mallorca 2026: Der offizielle Leitfaden

Rechnen Sie mit 10 % bis 13,5 % Kaufnebenkosten auf Mallorca. Grunderwerbsteuer (ITP), Notar, Grundbuchamt und Anwaltskosten verständlich erklärt.

Das Wichtigste in Kürze (Zusammenfassung)
  • Faustregel: Planen Sie für den Immobilienkauf auf Mallorca zwischen 10 % und 13,5 % des beurkundeten Kaufpreises als Kaufnebenkosten ein.
  • Größter Einzelposten: Die Grunderwerbsteuer (ITP - Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) auf den Balearen ist progressiv gestaffelt von 8 % bis zu 13 %.
  • Neubau vs. Bestand: Beim Erstbezug vom Bauträger entfällt die ITP; stattdessen fallen 10 % spanische Mehrwertsteuer (IVA) zzgl. 1,5 % Dokumentensteuer (AJD) an.
  • Notar- und Grundbuchgebühren: Sind in Spanien gesetzlich degressiv reglementiert und belaufen sich zusammen meist auf 0,25 % bis 0,6 % des Kaufpreises.
Interaktiver Rechner

Kaufnebenkostenrechner Spanien & Mallorca 2026

ATIB & NotariatstarifeStand: 2026
Voraussichtliche Kaufnebenkosten gesamt
ca. 53.550 €(9.74 % des Kaufpreises)
Grunderwerbsteuer (ITP)45.500 €
Notar (Aranceles)1.245 €
Grundbuchamt (Registro)755 €
Anwalt (1% Due Diligence)5.500 €

Die progressive Grunderwerbsteuer (ITP) der Balearen

Auf Mallorca, Ibiza und Menorca gilt bei Bestandsimmobilien folgende gesetzliche Steuertabelle der Finanzbehörde (Agència Tributària de les Illes Balears - ATIB):

Kaufpreis-Tranche (Wertanteil)Steuersatz Balearen (ATIB)
Bis 400.000 €8,00 %
Über 400.000 € bis 600.000 €9,00 %
Über 600.000 € bis 1.000.000 €10,00 %
Über 1.000.000 € bis 2.000.000 €12,00 %
Über 2.000.000 € (Luxussegment)13,00 %
Quelle: Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) – D.L. 1/2014Stand 2026
Rechtsnorm: Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos DocumentadosWird tranchenweise berechnet (wie ein progressiver Einkommensteuertarif).

Notar-, Register- und Anwaltskosten

Neben der Steuer fallen amtliche und professionelle Dienstleistungskosten an:

  • Notarkosten (Honorarios de Notaría): Gesetzlich nach Real Decreto 1426/1989 geregelt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € liegen die Notarkosten meist bei ca. 1.100 € bis 1.450 €.
  • Grundbuchamt (Registro de la Propiedad): Für die Eintragung der Eigentumsübertragung nach Real Decreto 1427/1989. Typisch ca. 650 € bis 950 €.
  • Anwaltliche Due Diligence (Abogado): Dringend empfohlen zur Prüfung von Baurecht (Cédula de Habitabilidad, Belastungen im Grundbuch, Katasterabgleich). Übliches Honorar: ca. 1,00 % des Kaufpreises zzgl. IVA.
  • Gestoría-Abwicklung: Koordiniert die Steuerabführung und Registereinreichung (ca. 400 € bis 750 €).

Häufige Fragen (FAQ)

Muss der Käufer auf Mallorca die Maklerprovision zahlen?

Auf Mallorca und den Balearen wird die Maklerprovision (üblicherweise 5 % bis 6 % zzgl. IVA) im Regelfall vollständig vom Verkäufer getragen, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Gibt es für junge Käufer oder Erstkäufer Steuervergünstigungen?

Ja, auf den Balearen gibt es unter bestimmten Bedingungen (Alter unter 36 Jahre, Kauf als Erstwohnsitz, Obergrenze des Kaufpreises und Einkommenslimits) einen ermäßigten ITP-Satz von 2 % bis 4 %.

What does that cost in Spain?

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